Selbstauskunft für Schuldner
Gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie einmal im Jahr einen Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft. Für jede weitere Auskunft kann ein Entgelt erhoben werden.
Die Anfrage für eine Selbstauskunft ist aus unserer Sicht nur dann sinnvoll, wenn Sie von uns als Schuldner kontaktiert worden sind.
Wir weisen an dieser Stelle bereits jetzt darauf hin,
dass EXGO INKASSO keine Scorewerte berechnet oder speichert.
Ihre Anfrage stellen
Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist grundsätzlich die eindeutige Legitimation des Anfragenden. Hierzu benötigen wir die Anfrage in schriftlicher Form mit folgenden Angaben:
- Vorname(n)
- Nachname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Adresse (keine Postfachanschrift)
- Frühere Adresse sofern sich Ihre Adresse innerhalb der letzten 12 Monate geändert hat
Zur eindeutigen Identifizierung des Anfragenden benötigen wir des Weiteren von einem deutschen Staatsbürger eine lesbare Kopie des Personalausweises (bitte Vorder- und Rückseite, ohne Schwärzungen). Eine Beglaubigung ist dann nicht notwendig.
Von Bürgern anderer Staaten benötigen wir eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der aktuellen, gültigen Meldebescheinigung.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine telefonische Auskunft nicht möglich.