Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) und registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.







Durch „berufsrechtliche Richtlinien“ haben die Verbandsmitglieder hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen, außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt. Diese freiwillige Selbstkontrolle sowie eine offensive Verbandspolitik haben in den letzten Jahren zu einer nachhaltigen Imageverbesserung des Berufsstandes geführt. So wird der Bundesverband immer häufiger auch von staatlichen Organen zu gutachterlichen Stellungnahmen aufgefordert. Die Mitgliedschaft im BDIU hat sich zu einem Qualitätssiegel entwickelt.

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