Die Auskunft nach § 34 BDSG

Gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie einmal im Jahr einen Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft; für jede weitere Auskunft kann ein Entgelt erhoben werden.

Die Anfrage für eine Selbstauskunft ist aus unserer Sicht nur dann sinnvoll, wenn Sie von uns als Schuldner kontaktiert worden sind. Wir weisen an dieser Stelle bereits jetzt darauf hin, dass EXGO INKASSO keine Scorewerte berechnet oder speichert.

Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft ist grundsätzlich die eindeutige Legitimation des Anfragenden.

Hierzu benötigen wir zunächst die Anfrage in schriftlicher Form mit folgenden Angaben von Ihnen:

  • Vorname(n)
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Adresse
    (keine Postfachanschrift)
  • Frühere Adresse
    (sofern sich Ihre Adresse innerhalb der letzten 12 Monate geändert hat)


Zur eindeutigen Identifizierung des Anfragenden benötigen wir des Weiteren von einem deutschen Staatsbürger eine lesbare Kopie des Personalausweises (bitte Vorder- und Rückseite, ohne Schwärzungen). Eine Beglaubigung ist dann nicht notwendig.

Von Bürgern anderer Staaten benötigen wir eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der aktuellen, gültigen Meldebescheinigung.

Bitte schicken Sie Ihre Anfrage an folgende Adresse:

EXGO INKASSO
Ursulum 18-20
35396 Gießen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine telefonische Auskunft nicht möglich.

Ihr EXGO INKASSO Report
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