09.11.2008

 

Zeitschriftenverleger fordern Umdenken bei der Datenschutznovelle. Geplante Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes schaden der Wirtschaft und verhindern Datenmissbrauch nicht. Mittelstand befürchtet zweistellige Umsatzrückgänge.

Nach Meinung von Rainer Antons, EXGO INKASSO, schießt die Bundesregierung mit der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes für den Bereich der volladressierten Abonnementwerbung weit über das Ziel hinaus. In Gesprächen mit Verlagsgeschäftsführern anlässlich der diesjährigen Buchmesse in Frankfurt am Main erfuhr Antons, dass einige Verlage mit empfindlichen Umsatzrückgängen rechnen.

Die meisten Fachzeitschriften erlangen ihre Abonnenten durch Informationsbriefe an Freiberufler oder Gewerbetreibende als potenziellen Interessenten. Bei anderen Verlagen hat die Telefonwerbung in den letzten Jahren an Bedeutung stark zugenommen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) verkennt laut eigener Stellungnahme auch nicht die Notwendigkeit, auf Grund der bekannt gewordenen Missbrauchsfälle handeln zu müssen. Jedoch werde hier kriminelle Energie mit der notwendigen Geschäftsanbahnung in einen Topf geworfen.

"Man macht den Bürgern etwas vor", so Antons, "wenn man suggeriert, durch das Einwilligungserfordernis verhindere man den illegalen Datenhandel!" Er hält eine Balance zwischen legitimem Datenschutz und unabdingbarer Kundenansprache durchaus für möglich. Als Beispiel nennt er den vom Versandhandelsverband kürzlich vorgestellten und vom VDZ unterstützten Alternativentwurf, der die bisherige Adressnutzung von einer Auditierung abhängig machen will.

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