26.06.2008

 

Die Deutsche Bundesbank hat in der Ausgabe Nr. 94 des Bundesanzeigers vom 26. Juni 2008 die Senkung des Basiszinssatzes auf 3,19 % bekannt gegeben.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Verzugszinsen aus einem Verbrauchergeschäft berechnen sich aus 5 % plus Basiszinssatz, unter Kaufleuten werden im Verzugsfall 8 % plus Basiszinssatz berechnet.

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Als Bezugsgröße gilt der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Diese Bezugsgröße fiel seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunktes um 0,13 Prozentpunkte. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2008 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,19 % (zuvor 3,32 %).

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