22.02.2012

 

Ende 2011 stellten die Verbraucherzentralen in einer Untersuchung über unseriöse Inkassopraktiken u.a. fest, dass Forderungen, die Inkassounternehmen im Namen von Gläubigern einziehen wollten, in den zugrunde liegenden Beschwerdefällen zu 84 Prozent unberechtigt waren. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) begrüßt diese Untersuchung, macht aber deutlich, dass die nicht verifizierbaren Zahlen der Untersuchung keinen repräsentativen Querschnitt der Branche darstellen und fordert strengere Bestimmungen, um die „schwarzen Schafe“ rigoros auszusieben.

Inkassounternehmen wie EXGO INKASSO stehen für seriöse Inkassogeschäfte. Viele Verbraucher werden allerdings Opfer von unsauberen Geschäftsmodellen. Das einhergehende Inkasso der unberechtigten Forderungen bringt die gesamte Inkassobranche in Verruf. BDIU-Präsident Wolfgang Spitz stellt klar, dass eine derartige Unternehmenspolitik in einem klaren Widerspruch zur generellen Geschäftsethik steht. Er fordert die Einleitung dringend benötigter Gegenmaßnahmen, um den Kunden langfristig Rechtssicherheit zu geben und derartige kriminelle Handlungen zu unterbinden.

Bisher kann nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die gültige Registrierung eines Inkassounternehmens aberkannt werden, wenn dieses nachweislich dauerhaft Schädigungen verursacht hat. Der BDIU wünscht sich das umfangreichere System des 2008 abgeschafften Rechtsberatungsgesetzes zurück: einen mit Auflagen verbundenen abgestuften Sanktionskatalog sowie eine speziell auf Inkassounternehmen ausgerichtete öffentliche Aufsicht. BDIU-Präsident Spitz ist sich sicher, dass diese Instrumente die von den Verbraucherzentralen angeführten unseriösen Vorgänge bereits im Vorfeld unterbunden hätten.

Der BDIU achtet streng darauf, dass alle registrierten Unternehmen ihre Tätigkeit mit Fachkompetenz und Seriosität ausüben – Schuldner wie Gläubiger sollen sich in einem rechtssicheren Raum wissen. Eventuelle Verstöße werden bereits mit dem verbandsinternen Sanktionskatalog geahndet. So kann ein Vergehen eine Geldbuße oder auch den Verbandsausschluss nach sich ziehen. „Auftraggeber wissen dadurch, woran sie sind, und Inkassounternehmen vermeiden, sich durch die Geschäftsbeziehung mit dubiosen Dienstleistern möglicherweise sogar strafbar zu machen“, so Spitz dazu. Nach der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse von Seiten der Verbraucherzentralen drückt nun die Sorge vor einer Pauschalisierung auf die Stimmung der Inkassounternehmer.

EXGO INKASSO folgt dem Kurs des Bundesverbands. Dieser gilt innerhalb der Branche als Qualitätssiegel für Seriosität – ein Bild, dass die Inkassounternehmer durch eine offizielle Gesetzesanpassung nun so schnell wie möglich auch in der breiten Gesellschaft wieder gefestigt sehen wollen.

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