Wie Inkassounternehmen den Kommunen unter die Arme greifen
Im Jahr 2010 haben die Kommunen ein Minus von insgesamt 9,8 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die Experten sind sich einig, dass dieser einsame Rekord Handlungsbedarf erfordert.
Da ihnen das Geld fehlt, müssen die Kommunen Gebühren und Abgaben erhöhen und gleichzeitig Leistungen kürzen. Doch nach den Worten von Wolfgang Spitz, dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU), haben die meisten Kämmerer ihre Möglichkeiten noch längst nicht ausreichend ausgeschöpft.
Die Stadtverwaltung in Wiesbaden hat es in den letzten Jahren beispielhaft demonstriert: Derartige Defizite können durch eine Verbesserung des Forderungsmanagements deutlich reduziert werden, wenn u.a. private Inkassounternehmen die kommunalen Kämmerer wirkungsvoll unterstützen.
So nutzt die Stadt Daten von Auskunfteien zur Optimierung von Verwaltungsprozessen.
Viele dieser Dienstleister sind gleichzeitig Inkassounternehmen, die den Verwaltungen effektiv dabei helfen können, Forderungen zu bewerten und selbige einzuziehen.
In Wiesbaden ist diese Theorie bereits erfolgreich bei niedergeschlagenen Forderungen in die Praxis umgesetzt worden. Auf diese Weise konnten immerhin etwa 20 Prozent der Defizite ausgeglichen werden.
Um bei einer solchen Zusammenarbeit die Datenschutzanforderungen ausreichend zu erfüllen, ist aus Sicht von EXGO INKASSO zunächst zwischen privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Forderungen zu differenzieren.
Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen ist eine Weitergabe von Daten nur in sehr engen Grenzen möglich. Hier dient das Inkassounternehmen nur als Verwaltungshelfer im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung, das jeweilige Amt bleibt das verantwortliche Organ. Außerdem dürfen die Informationen, die das Inkassounternehmen in diesem Zusammenhang über die Zahlungspflichtigen erhält, nur zu der entsprechenden Forderungseinziehung  verwendet werden.
Bei privatrechtlichen Forderungen von Kommunen wie etwa Mietrückständen bestehen diese Beschränkungen nicht. Vielmehr können diese Forderungen ohne Einschränkung an Inkassounternehmen wie EXGO INKASSO weitergegeben werden.