Welche Forderungen kann ich zum Inkasso übergeben? Für das vorgerichtliche Inkassoverfahren eignen sich grundsätzlich fast alle gewerblichen Geldforderungen. Im Zweifel fragen Sie uns einfach.
Was ist eigentlich eine kleine bzw. Kleinstforderung? Grundsätzlich definiert das jeder je nach Umfeld anders. Für den einen ist eine Forderung von EUR 5,00 klein, für den anderen eine von EUR 500,00. Wir haben uns auf den Einzug von Kleinstforderungen spezialisiert und richten uns dabei grundsätzlich nach dem Auftraggeber. Wir sind aber der Auffassung, dass eine Forderung in einer vernünftigen Relation zu den Folgekosten stehen sollte, die von dem säumigen Kunden zu bezahlen sind. Insoweit sollte eine Forderung nach unserer Definition mindestens EUR 10,00 betragen, damit wir diese für Sie geltend machen können.
Was sollte ich tun, bevor ich Forderungen an ein Inkassounternehmen übergebe? Die Forderungen müssen ordnungsgemäß fakturiert worden sein, d.h., die Rechnungen müssen alle notwendigen Informationen enthalten, aus denen der Zahlungspflichtige u.a. erkennt, was der Geldforderung zugrunde liegt und an wen und wie er zahlen soll. Es sollte eine angemessene Zahlungsfrist genannt sein. Ungeachtet der neuen Verzugsregelungen sollte der Zahlungspflichtige ein- oder auch zweimal in einem angemessenen Zeitraum gemahnt worden sein.
Wie kann ich einen Inkasso-Auftrag erteilen? Bei einer geringen Anzahl an Forderungen reicht in der Regel ein formloses Schreiben, in dem Sie uns mit dem Forderungseinzug gegen einen oder mehrere Schuldner beauftragen. Bitte nennen Sie uns Name und Adresse des Schuldners sowie die geltend zu machende Geldforderung der Art und Höhe nach zuzüglich weiterer Kosten und Zinsen. Als Nachweis fügen Sie bitte Kopien der Rechnungen, der Mahnungen oder Bestellunterlagen bei. Originale fordern wir bei Bedarf an. Bei größeren Mengen an Forderungen empfiehlt es sich, die Details einer Zusammenarbeit in einem Vertrag zu regeln. Die Forderungsübergabe selbst oder auch die Rückmeldungen unseres Hauses können sehr einfach per abgesichertem Datentransfer aus Ihrer EDV erfolgen. Eine manuelle Datenerfassung anhand von schriftlichen Unterlagen ist bei uns natürlich auch möglich.
Muss der Schuldner die Kosten der Beauftragung bezahlen? Ja, unter der Voraussetzung, dass Sie eine berechtigte Forderung haben und Ihr Schuldner sich schuldhaft im Zahlungsverzug befindet. Ein Zahlungsverzug liegt in der Regel dann vor, wenn Ihr Schuldner die fällige Rechnung innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht zahlt. Dann hat er auch die Inkassokosten bis auf eine möglicherweise vereinbarte Erfolgsprovision zu tragen.