Das nachgerichtliche Inkassoverfahren sollten Sie kompetenten Fachleuten wie EXGO INKASSO überlassen, denn es stellt einen tiefen Eingriff in Lohn bzw. Gehalt, Eigentum und Vermögen des Schuldners dar.
Wir beraten Sie im Vorfeld, um Sie in Ihrer Entscheidung zu unterstützen. In jedem Fall sparen Sie mit uns Zeit und Nerven, da wir Ihre Fristen im Auge behalten und Sie sich somit anderen Aufgaben widmen können.
Durch das gerichtliche Mahnverfahren erlangen Sie einen Schuldtitel gegen den Schuldner, der notwendige Voraussetzung für die folgende Zwangs-vollstreckung ist.
In der Zwangsvollstreckung gibt es viele Möglichkeiten, die sich aus der Einzelbearbeitung jedes Inkassofalles ergeben:
- Mobiliarpfändung
- Immobiliarvollstreckung
- Forderungspfändung (Lohn, Gehalt, Rente, etc.)
Sämtliche Vollstreckungshandlungen werden mit außergerichtlichen Ansprachen des Schuldners kombiniert, um kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Maßnahmen, wenn möglich, zu ersetzen.
Vollstreckungsverfahren führen nicht in allen Fällen zum Erfolg.
Sollte es wirklich dazu kommen, dass die Forderung auch nach Ausschöpfung aller möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht realisiert werden kann, nehmen wir diese in unser Überwachungsinkasso. In Ihrem Auftrag verfolgen wir die Situation des Schuldners auch über längere Zeiträume und im Rahmen der geltenden Fristen. Wir informieren Sie und handeln, wenn die Erfüllung eines Schuldtitels möglich ist.